Rechtsanspruch

Rechtsanspruch
Rẹchts|an|spruch 〈m. 1uAnspruch aufgrund eines Rechtes

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Rẹchts|an|spruch, der:
rechtlicher, gesetzlicher Anspruch:
einen R. gerichtlich durchsetzen;
jmds. Rechtsansprüche vertreten.

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Rẹchts|an|spruch, der: rechtlicher, gesetzlicher Anspruch: einen R. gerichtlich durchsetzen; jmds. Rechtsansprüche vertreten; aus, von etw. einen R. auf etw. ableiten.

Universal-Lexikon. 2012.

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